Diese Toolbox behandelt das Thema „Alleinarbeiten“.
Alleinarbeiten sind häufiger als man vermutet. Alleinarbeiten bedeutet: „Arbeiten außerhalb der Sicht- oder Hörweite von Kollegen oder Vorgesetzten.“ Bei Gefahr oder bei einem Unfall können Sie nicht darauf vertrauen, dass Kollegen Ihnen zu Hilfe kommen. Arbeitgeber sind gehalten, die Risiken von Alleinarbeiten zu reduzieren, um Zwischenfälle zu vermeiden. Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verantwortlich für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz; dies gilt auch für Alleinarbeiten. Unter bestimmten Bedingungen sind Alleinarbeiten verboten.
Gemäß dem Erlass über die Arbeitsbedingungen sind Alleinarbeiten unter folgenden Bedingungen verboten:
Bei Erstellung einer Risikoermittlung und -bewertung muss der Arbeitgeber die Risiken, denen allein arbeitende Mitarbeiter ausgesetzt sind, berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.
Zu den wichtigsten Risiken gehören:
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