06 Bijzondere werkzaamheden
 >  Alleinarbeiten
Diskussion > Bespreche sie mit deinem Kollegen!


  1. Ich halte bei Alleinarbeiten immer Kontakt zu einem Kollegen/Vorgesetzten
  2. Die Vereinbarungen über Alleinarbeiten sind mir geläufig
  3. Haben Sie Erfahrungen mit Alleinarbeiten? 
  4. Welche sonstigen risikobegrenzenden Maßnahmen für Alleinarbeiten fallen Ihnen ein? 
Einführung

Diese Toolbox behandelt das Thema „Alleinarbeiten“.​

Alleinarbeiten sind häufiger als man vermutet. Alleinarbeiten bedeutet: „Arbeiten außerhalb der Sicht- oder Hörweite von Kollegen oder Vorgesetzten.“ Bei Gefahr oder bei einem Unfall können Sie nicht darauf vertrauen, dass Kollegen Ihnen zu Hilfe kommen. Arbeitgeber sind gehalten, die Risiken von Alleinarbeiten zu reduzieren, um Zwischenfälle zu vermeiden. Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verantwortlich für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz; dies gilt auch für Alleinarbeiten. Unter bestimmten Bedingungen sind Alleinarbeiten verboten. 

Risiken > Was kann passieren?

Gemäß dem Erlass über die Arbeitsbedingungen sind Alleinarbeiten unter folgenden Bedingungen verboten:

  • in einem Raum mit einer elektrischen Installation, die unter Hochspannung steht und deren Komponenten nicht oder nicht ausreichend gegen (in)direkte Berührung/Annäherung geschützt sind;
  • in einem geschlossenen Raum, in dem Erstickungs-, Intoxikations-, Vergiftungs-, Brand- oder Explosionsgefahr besteht. 

Bei Erstellung einer Risikoermittlung und -bewertung muss der Arbeitgeber die Risiken, denen allein arbeitende Mitarbeiter ausgesetzt sind, berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.

Zu den wichtigsten Risiken gehören:

  • Stürze aus größeren Höhen
  • spannungsführende Teile
  • bewegliche Teile an Maschinen/Werkzeugen
  • gefährliche Stoffe
  • Arbeiten in der Nähe von oder über Wasser
  • Kollisionsgefahr

Maßnahmen > Was müssen Sie tun?


  • Bei Erstellung einer Risikoermittlung und -bewertung muss der Arbeitgeber die Risiken von Alleinarbeiten berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Es muss ein Ausbildungsprogramm für Alleinarbeiter geben, das die individuellen Risiken und die zugehörigen Maßnahmen zum Schwerpunkt hat (einschließlich Verwendung von PSA).
  • Auch Not- und Selbstrettungsmaßnahmen sollten Bestandteil dieses Programms sein. 
  • Wiederholen Sie diese Ausbildung regelmäßig. 
  • Menschen mit relevanten Krankheitsbildern wie Epilepsie oder Menschen, die Medikamente einnehmen müssen, die ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, dürfen nicht alleine arbeiten. 
  • Melden Sie den Gebrauch von Medikamenten Ihrem Vorgesetzten. 
  • Alleinarbeiter sollten in der Lage sein, sich schnell und einfach gegen unerwünschte oder aggressive Besucher oder Eindringlinge zu wehren. 
  • Prüfen Sie zunächst, ob Alleinarbeiten vermeidbar sind.
  • Analysieren Sie, wo, wann und von wem innerhalb des Unternehmens Alleinarbeiten durchgeführt werden. 
  • Bestimmen Sie die Risiken, denen Alleinarbeiter ausgesetzt sind. 
  • Prüfen Sie, ob die Risiken durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden können. 
  • In die Risikoermittlung und -bewertung einzuschließen ist auch die Ausstattung von Arbeitsbussen, wie z. B. Erste-Hilfe-Kästen oder Ausrüstung zum Auf- oder Absteigen. 
  • Erstellen Sie für jedes Element des Jobs eine Checkliste, die der Alleinarbeiter vor Beginn der Arbeiten abhaken muss (LMRA).
  • Stellen Sie sicher, dass die Vorgesetzten in Ihrem Unternehmen immer wissen, wann, wo und von wem Alleinarbeiten durchgeführt werden. 
  • Lassen Sie Vorgesetzte die Sicherheit und das Verhalten von Alleinarbeitern stichprobenartig überprüfen. 
  • Ändern Sie die Risikoermittlung und -bewertung, sofern die Ergebnisse der oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen dies erfordern.  


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