10 Milieu & groene leefomgeving
 >  Flora und Fauna
Diskussion > Sprechen Sie mit Ihren Kollegen darüber!

Diskutieren Sie über folgende Aussagen:

  1. Ich kümmere mich absolut nicht um die Flora und Fauna in meinem Arbeitsumfeld.
  2. Wie kann ich beitragen zu „Heijmans sorgt für ein gesundes Lebensumfeld“?
  3. Was sind feste Rast- und Brutplätze?
Einführung

In diesem Toolboxmeeting befassen wir uns mit dem Schutz der Flora und Fauna in den Niederlanden. Das Ziel des Naturschutzgesetzes (Wet natuurbescherming) besteht darin, die wildlebenden Pflanzen- und Tierarten zu schützen und zu erhalten.

Es verbietet darum Folgendes:

  • das Pflücken und Sammeln von Pflanzen
  • die Tötung, die Verletzung und den Fang von Tieren
  • die vorsätzliche Störung von Tieren
  • die Vernichtung oder Störung von Nestern, Höhlen und festen Rast- und Brutplätzen
  • die Suche und Sammlung von Eiern
  1. Die Brutsaison dauert im Allgemeinen vom 15. März bis 15. Juli,
  2. die Paarungszeit von Fischen und Amphibien von Mitte Februar bis Mitte August.
  3. Fledermäuse halten von Mitte November bis Anfang April Winterschlaf; anschließend müssen ihre Flugwege wieder verfügbar sein, die oft auch durch Kunstbauten wie Tunnel und Brücken führen.

Beim Team Landschaft und Ökologie (ecologie@heijmans.nl) kann ein Naturkalender angefordert werden, in dem die auf der Baustelle vorkommenden Arten verzeichnet sind (die drei vorstehenden Punkte sind Beispiele aus einem Naturkalender).

Es ist zwischen vorübergehenden und endgültigen Situationen zu unterscheiden.


Was sind feste Rast- und Brutplätze? (Beispiele)

  • Biber-, Dachs- und Kaninchenbaue
  • Das ganze Jahr über geschützte Nester (Greifvögel, Storche und Spatzen)
  • Nistkästen und Winterquartiere für Fledermäuse (Doppelschalenwände von Häusern)
  • Höhlungen und Spalten in Bäumen: Fledermäuse, Baummarder und andere kleine Marderverwandte
  • Lebensräume geschützter Pflanzen


Maßnahmen > Was müssen Sie tun?
  • Die Sorgfaltspflicht nach Artikel 1.11 des Naturschutzgesetzes ist immer einzuhalten. Sie ist eine Verpflichtung, die in allen Situationen greift, für die das Naturschutzgesetz keine spezifischen Bestimmungen enthält.
  • Vergewissern Sie sich vorab immer, dass sich im Arbeitsbereich keine brütenden Vögel befinden.
  • Stellen Sie sicher, das sich in der Umgebung der Arbeiten keine Vögel zum Brüten niederlassen können.
  • Achtung: Das Naturschutzgesetz enthält keine Zeitangabe für die Brutsaison. Wenn geschützte einheimische Vögel bereits mit dem Brüten begonnen haben, dürfen keine störenden Arbeiten oder Aktivitäten ausgeübt werden, unabhängig davon, um welchen Zeitpunkt im Jahr es sich handelt. Aber auch nach dem Brüten muss abgewartet werden, bis die Jungen flügge und nicht mehr von ihren Eltern abhängig sind.
  • Was sind die festen Rast- und Brutplätze, beispielsweise von Greifvögeln (das ganze Jahr über geschützte Nester)? Steht etwas darüber im ökologischen Arbeitsprotokoll (Ecologisch Werkprotocol/EWP)?
  • Wo befinden sich die Flugwege von Fledermäusen und wo könnte die Baustellenbeleuchtung störend wirken? Steht etwas darüber im ökologischen Arbeitsprotokoll (Ecologisch Werkprotocol/EWP)?
  • Wenn auf der Baustelle geschützte Arten festgestellt werden, muss die Arbeit eingestellt und der Ökologe konsultiert werden. Dies muss auch im Ökologischen Logbuch vermerkt werden.


Dachsbau mit ausgegrabenem Sand am Eingang

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