02 Bouwplaatsinrichting
 >  Ein- und Ausfädeln und Fahrzeugbeleuchtung im Arbeitsbereich
Einführung

In dieser Toolbox befassen wir uns mit der Einfahrt und Ausfahrt in/aus Arbeitsbereiche(n).

Die Einfahrt in Arbeitsbereiche und die Ausfahrt aus Arbeitsbereichen ist mit Risiken verbunden. Schließlich beeinträchtigt es die Verkehrssicherheit, wenn ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ungewöhnliche/spezielle Manöver ausführt. Wenn Sie mit einem Fahrzeug in einen Arbeitsbereich einfahren möchten, müssen Sie einige Verpflichtungen beachten.


Arbeitszone, Arbeitsbereich und Sicherheitszone

  • Die Arbeitszone ist das Gebiet innerhalb des Arbeitsbereichs, in dem Straßenbauarbeiter Arbeiten ausführen und Material und Maschinen gelagert bzw. abgestellt werden dürfen.
  • Die Arbeitszone ist stirn- und längsseitig von einer Sicherheitszone umgeben, die sie von der Zufahrt und vom Verkehrsbereich abschirmt.

Innerhalb der Sicherheitszone gilt ein Halteverbot!

Diskussion > Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber!

Diskutieren Sie über folgende Aussagen:

  1. Wie gehen Sie mit diesem Problem in Ihrem Arbeitsumfeld um?
  2. Was betrachten Sie als sicher? Und warum?
  3. Darf man im Arbeitsbereich entgegen der Fahrtrichtung fahren?
  4. Es gibt eine Richtlinie, die CROW 515. Sind Sie darüber informiert?

Andere Sicherheitsprobleme: ….....................................................................

Risiken > Was kann passieren?

Wenn Sie in einen Arbeitsbereich einfahren oder ihn verlassen, besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie nicht bemerken. Das kann schwerwiegende Folgen haben.

Wenn Sie in einen Arbeitsbereich einfahren, besteht die Gefahr, dass der andere Werksverkehr Sie nicht bemerkt oder dass Sie durch ihn geblendet werden. Das kann schwerwiegende Folgen haben.

Maßnahmen > Einfahrt in einen Arbeitsbereich

Um in einen Arbeitsbereich einfahren zu dürfen, benötigen Sie:

  • eine gelbe Blink-/Rundumleuchte auf dem Dach ihres Fahrzeugs, die 360 Grad rundum sichtbar ist (vor allem die Rückseite),
  • ein Schild „Werksverkehr“ am Fahrzeugheck,
  • eine Erklärung von Heijmans (RVV-Ausnahmegenehmigung), falls für die betreffende Baustelle relevant.

Achten Sie bei der Einfahrt auf Folgendes:

  • Das Schild „Werksverkehr“ muss gut sichtbar am Heck Ihres Fahrzeugs befestigt sein.
  • Auf dem Dach Ihres Fahrzeugs muss sich die Blink-/Rundumleuchte befinden.
  • Schalten Sie das Licht 300 m vor dem Ausfädeln aus dem Straßenverkehr ein.
  • Schalten Sie den Fahrtrichtungsanzeiger auf der Seite ein, zu der Sie sich ausfädeln.
  • Fädeln Sie sich nach dem Aktionsfahrzeug (Sicherheitszone) und vor dem mit den drei schräg angeordneten Leitkegeln markierten Nullpunkt ein. In dieser Sicherheitszone dürfen Sie nicht halten; sie ist dazu bestimmt, sich langsam der Arbeitszone zu nähern.
  • Reduzieren Sie in der Sicherheitszone die Geschwindigkeit (max. 40 km/h).
  • Fahren Sie in die Arbeitszone ein, nähern Sie sich im Schritttempo Ihren Kollegen und schalten Sie Blinkleuchte und Fahrtrichtungsanzeiger aus.
  • Kontrollieren Sie, ob Ihnen bei der Ausfahrt andere Verkehrsteilnehmer versehentlich gefolgt sind. Wenn dies der Fall ist, halten Sie sofort an und weisen Sie den betreffenden Verkehrsteilnehmer auf sein Versehen hin. Erklären Sie ihm, auf welche Weise er den Arbeitsbereich wieder sicher verlassen kann.
Tipps > Ein- und Ausfahrt bei stationärer Absperrung.

Achten Sie bei der Einfahrt in einen stationär abgesperrten Bereich auf Folgendes:

Eine gelbe Rundum-, Blitz- oder Blinkleuchte ist in den folgenden Fällen Pflicht:​​​​​​​

  • Beim Auffahren auf die Standspur und beim Verlassen der Standspur
  • Bei der Aufstellung und Entfernung einer Absperrung
Maßnahmen > Fahrten innerhalb des Arbeitsbereichs

Achten Sie bei Fahrten innerhalb des Arbeitsbereichs auf Folgendes:

Eine gelbe Rundum-, Blitz- oder Blinkleuchte darf in den folgenden Fällen nicht geführt werden:

  • Bei Fahrten und bei der Ausführung von Arbeiten innerhalb des Arbeitsbereichs von stationären Absperrungen
  • Auf Autobahnen bei Fahrten und bei der Ausführung von Arbeiten innerhalb fahrender Absperrungen auf Standspuren
  • Auf Autobahnen bei der Ausführung kurzfristiger Arbeiten (≤30 Minuten) auf Standspuren
  • Auf Autobahnen bei der Fahrt als Vorwarnfahrzeug auf der Standspur


Maßnahmen > Fahrten entgegen der Fahrtrichtung

Nur Arbeitsfahrzeuge (Fahrkrane, Walzen, Arbeitsbusse) dürfen bei der Ausführung ihrer Arbeit innerhalb einer Absperrung entgegen der Fahrtrichtung fahren. Unter keinen Umständen darf ein Pkw innerhalb einer Absperrung entgegen der Fahrtrichtung fahren.

  • Tagsüber besteht keine Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts!
  • Bei Dunkelheit muss das Abblendlicht eingeschaltet sein!
  • Achten Sie darauf, dass Sie den Gegenverkehr möglichst nicht blenden!  
  • Das Warnblinklicht muss nur innerhalb dynamischer Absperrungen bei Dunkelheit eingeschaltet werden.


Denken Sie daran, das Abblendlicht einzuschalten, wenn Sie bei Dunkelheit einen Arbeitsbereich verlassen!

Maßnahmen > Parken im Arbeitsbereich

Achten Sie beim Parken innerhalb der Absperrung auf Folgendes:

  • Parken Sie Ihr Fahrzeug auf der sicheren Seite des Arbeitsbereichs außerhalb der Sicherheitszone
  • Parken Sie vorzugsweise am Ende des Arbeitsbereichs. Stellen Sie sicher, dass die Ausfahrtspur für Werksverkehr frei bleibt. 
  • Schalten Sie beim Halten/Parken immer die Parkbeleuchtung ein (vor allem bei Dunkelheit), um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.​​​​​​​

Maßnahmen > Ausfahrt aus dem Arbeitsbereich und Einfädeln in den normalen Straßenverkehr

Um aus einem Arbeitsbereich ausfahren zu dürfen, benötigen Sie:

  • eine gelbe Blink-/Rundumleuchte auf dem Dach ihres Fahrzeugs, die 360 Grad rundum sichtbar ist (vor allem die Rückseite),
  • ein Schild „Werksverkehr“ am Fahrzeugheck,
  • eine Erklärung von Heijmans (RVV-Ausnahmegenehmigung), falls für die betreffende Baustelle relevant.

Achten Sie bei der Ausfahrt auf Folgendes:

  • Stellen Sie fest, ob es genügend Raum gibt, um sich gefahrlos in den Verkehr einzufädeln.
  • Machen Sie wenn möglich immer von der Ausfahrtspur am Ende des Arbeitsbereichs Gebrauch.
  • Wenn im weiteren Verlauf oder am Ende des Arbeitsbereichs gearbeitet wird, besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob Sie sich früher in den Verkehr einfädeln können.
  • Schalten Sie die gelbe Rundumleuchte ein und fädeln Sie sich mit angemessener Geschwindigkeit in den Verkehr ein.
  • Schalten Sie den Fahrtrichtungsanzeiger ein, passen Sie Ihre Geschwindigkeit an den übrigen Verkehr an und fädeln Sie sich ein.


Wenn Sie das Abblendlicht eingeschaltet haben, schalten Sie die Rundumleuchte und den Fahrtrichtungsanzeiger aus.


Maßnahmen > Was ist zu tun, wenn sich mein Fahrzeug nicht zur Anbringung einer Rundumleuchte eignet?

Wenn auf dem Fahrzeug keine Rundumleuchte befestigt werden kann, beispielsweise bei Fahrzeugen mit Glasdach, müssen Sie für ein anderes Fahrzeug sorgen.

Es ist nämlich Pflicht, bei der Ein- und Ausfahrt mindestens eine Rundumleuchte auf dem Fahrzeugdach mitzuführen.

Eine Rundumleuchte auf der Hutablage reicht nicht aus.

Tipps > Weitere Informationen

Wenn Sie Fragen haben oder eine sicherheitswidrige Situation bemerken, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten und erstatten Sie Meldung in der GO!App.


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