Asbest (was so viel wie „unvergänglich“ bedeutet) ist ein natürliches Silikatmaterial (Gestein), das an verschiedenen Orten in der Welt vorkommt. Der faserige Werkstoff hat einige besondere Eigenschaften. Er ist
Asbest wurde in Reinform und als Zusatz in unzähligen Produkten verwendet, beispielsweise in Bodenbelägen, Kunststofffliesen, Wellplatten, Schiefertafeln, Asbestzementplatten, -rohren und -schächten, Leinen, Dichtungen, Spritzasbest, Bremsbelägen und Verkleidungen, Weihnachtsdekoration, Türklinken, Schweißerhandschuhen und vielen anderen Produkten.
Inzwischen ist die Verwendung von Asbest verboten, da der Stoff nachweislich krebserzeugend ist. Allerdings ist Asbest noch in vielen Gebäuden und Objekten aus der Zeit vor 1994 enthalten, da das Material erst 1993 verboten wurde. Um den Kontakt mit Asbestfasern vermeiden zu können ist es darum wichtig zu wissen, wie Asbest zu erkennen ist.
Asbest wurde in mehr als 3500 Produkten verarbeitet; die bekanntesten sind:
Das Einatmen von Asbestfasern kann schwere Krankheiten verursachen, die oft erst nach langer Zeit zum Ausbruch kommen (10 bis 30 Jahre). Darum ist es wichtig zu wissen, wie Asbest zu erkennen ist, damit der Kontakt mit Asbestfasern so weit wie möglich vermieden werden kann. Asbest wird in der Regel nur frei, wenn das Produkt ver- oder bearbeitet wird.
Die Fasern können auf den folgenden Wegen in den Körper gelangen:
Asbest ist wasserfest, säure- und chemikalienbeständig und geschmack- und geruchlos.
Wenn Asbestfasern in die Atemwege gelangen, können sie Lungenkrankheiten verursachen. Einige von Asbest ausgelöste Krankheiten sind:
Die größte Gefahr geht von nicht fest gebundenen alveolengängigen (kleinen) Fasern aus. Wenn Sie auf Asbest stoßen, unterbrechen Sie die Arbeit sofort und erstatten Sie Ihrem Vorgesetzten Meldung.
Grundsätzlich gilt, dass wir bei Heijmans nicht mit Asbest arbeiten. Diese Arbeiten sind speziell dafür ausgebildeten Experten vorbehalten. Dabei wird zwischen Experten für die folgenden Arbeiten unterschieden:
Asbest in Gebäuden und Objekten darf nicht selbsttätig entfernt oder bearbeitet werden; dies ist Unternehmen vorbehalten, die über das Prozesszertifikat Asbestsanierung (Procescertificaat Asbestverwijdering) verfügen. Bei Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, muss immer ein Asbestuntersuchungsplan (asbestinventarisatieplan) angefordert werden, der höchstens drei Jahre alt sein darf. Gegebenenfalls liegt ergänzend ein Asbestkontrollplan (asbestbeheersplan) vor.
Wenn ein Bericht vorgelegt wird, in dem die Asbestfreiheit bestätigt wird, und Sie dennoch möglicherweise mit Asbest in Kontakt kommen oder vermuten, dass Asbest vorhanden ist, erstatten Sie bitte Ihrem Vorgesetzten Meldung.
Weitere Informationen: << Strategiepapier Asbest (beileidsnotitie asbest) >>
Asbestzement-Arbeitsplan statt Rotbuch „Sicherheit bei der Arbeit mit Asbestzementleitungen“
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