Auf den Baustellen und an anderen Arbeitsorten von Heijmans gibt es „geschlossene Räume“, die bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten betreten werden müssen.
Bevor ein geschlossener Raum betreten werden darf, müssen zunächst die Risiken beurteilt und geeignete Maßnahmen getroffen werden. Diese Toolbox befasst sich mit häufig vorkommenden Risiken und den dagegen zu treffenden Maßnahmen.
Als geschlossener Raum gilt eine geschlossene oder nur teilweise offene Umgebung mit einem – möglicherweise verengten – Zugang. Da geschlossene Räume nicht für den Aufenthalt von Personen entworfen wurden, bieten sie oft nur geringe Bewegungsfreiheit; außerdem sind der Zugang und die Fluchtwege begrenzt. Möglicherweise befinden sich noch Rückstände von giftigen oder feuergefährlichen Substanzen darin, wodurch der Sauerstoffgehalt zu weit absinken kann.
Beispiele für geschlossene Räume:
Tanks; Kühltürme; Pufferfässer; Keller, Kabelräume und Kriechkeller; Kanalisationsrohre und Straßeneinläufe; Liftschächte; Doppelte Wände/Böden; ausgehobene Gruben/Gräben mit einer Tiefe über 1,80 m; Luftbehandlungsgeräte; Leitungstunnel; Dampfkessel; Wasserbecken; Sprinkler-/Regenwassergruben.
Achtung:
In einem Kriechkeller ist der Arbeitsplatz schwer zu betreten und schlecht zu belüften. Häufig ist es dort dunkel, es herrscht nur wenig Bewegungsfreiheit, und wenn ein Notfall eintritt, ist es oft nicht einfach, sich schnell in Sicherheit zu bringen.
Die erwünschten Mindestabmessungen eines Kriechkellers sind:
In einem solchen Kriechkeller darf höchstens anderthalb Stunden am Stück gearbeitet werden; danach muss eine Pause von 15 Minuten eingelegt werden.
Wenn der Kriechkeller kleiner ist, beträgt die zulässige Arbeitsdauer in diesem Raum 1 Stunde; anschließend müssen 15 Minuten Pause eingelegt werden.
Für alle, die einen geschlossenen Raum betreten oder darin arbeiten müssen, gilt, dass erst dann mit den Arbeiten begonnen werden kann, wenn:
Die Außenwache:
Eine Außenwache darf NIEMALS:
– Mitarbeiten, da dies seine Aufmerksamkeit als Außenwache beeinträchtigen kann;
– die Einstiegsöffnung aus dem Blick verlieren, solange sich noch Personen im geschlossenen Raum befinden oder solange der geschlossene Raum nicht in sicherem Zustand hinterlassen wurde.
Der Sachverständige für Gasmessungen:
Gasmessungen dürfen nur von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Der oder die Sachverständige verfügt über die richtige Qualifikation und ist im Besitz eines gültigen Gasmesszertifikats.
In geschlossenen Räumen kann eine gefährliche Atmosphäre herrschen oder im Zuge von Arbeiten entstehen. Zu den Gefahren, die dabei auftreten können, gehören Erstickung, Betäubung, Vergiftung und die Brand- und Explosionsgefahr.
Bevor ein geschlossener Raum betreten werden darf, müssen verschiedene Maßnahmen getroffen werden, darunter:
Für die Dauer der Arbeit in einem geschlossenen Raum müssen die folgenden Maßnahmen getroffen werden:
Absperrung des Bereichs, um Personen fernzuhalten, die an/in dem geschlossenen Raum keine Aufgabe zu erfüllen haben;
Diskutieren Sie über folgende Aussagen:
Schulung Heijmans Academie Gasmessungen bei Arbeiten in einem geschlossenen Raum
Volandis-Gutachten zur Arbeit in geschlossenen Räumen
Abomafoon 6.01 Arbeit in geschlossenen Räumen
Unterweisungsvideo zur Arbeitsweise Micro RAE (persönliches Gasmessgerät)
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