In diesem Toolboxmeeting befassen wir uns mit der Erdung von Kranen.
Wenn ein Kran, eine Betonpumpe oder ein Rammgerüst beim Umstürzen mit spannungsführenden Teilen der Oberleitung in Kontakt kommen können, muss eine Kranerdung angebracht werden. Die Kranerdung schützt die anwesenden Personen, wenn der Kran umstürzt und dabei die Oberleitung trifft. Während in einer Wohnung in einer Kurzschlusssituation einfach die Sicherung herausspringt, ist dies bei einer Oberleitung nicht der Fall. Sie bleibt dann weiter unter Spannung (1800 V oder 25 kV).
Ob ein Kran geerdet werden muss, ist von einem Sachverständigen – einem Installations- und Arbeitsverantwortlichen gemäß RailAlert-Vorschrift „Sicherheit bei der Arbeit mit Hochspannung“ (Voorschrift Veilig Werken Hoogspanning/VVW-HS) – zu entscheiden. Eine eventuelle Ausnahmegenehmigung kann nur von diesem Sachverständigen erteilt werden.
Bei Arbeiten an Hochspannungsanlagen oder in deren Nähe im Zusammenhang mit Rücklauf- und Erdleitungen können elektrotechnische Risiken auftreten. Dies kann zu schweren Verletzungen aufgrund eines Stromdurchgangs durch den Körper oder eines Lichtbogens führen. Darum dürfen Kranerdungen ausschließlich von einer „ausreichend unterwiesenen Person für Rücklauf- und Erdleitungen“, die vom Arbeitsverantwortlichen instruiert wurde, angebracht werden.
Darüber müssen frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten Vereinbarungen getroffen werden. Das ermöglicht es, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten.
Aus dem folgenden Schema wird ersichtlich, in welchen Fällen ein Kran geerdet werden muss und zusätzliche Maßnahmen notwendig sind: