In dieser Toolbox befassen wir uns mit der Einfahrt und Ausfahrt in/aus Arbeitsbereiche(n).
Die Einfahrt in Arbeitsbereiche und die Ausfahrt aus Arbeitsbereichen ist mit Risiken verbunden. Schließlich beeinträchtigt es die Verkehrssicherheit, wenn ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ungewöhnliche/spezielle Manöver ausführt. Wenn Sie mit einem Fahrzeug in einen Arbeitsbereich einfahren möchten, müssen Sie einige Verpflichtungen beachten.
Arbeitszone, Arbeitsbereich und Sicherheitszone
Innerhalb der Sicherheitszone gilt ein Halteverbot!
Diskutieren Sie über folgende Aussagen:
Andere Sicherheitsprobleme: ….....................................................................
Wenn Sie in einen Arbeitsbereich einfahren oder ihn verlassen, besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie nicht bemerken. Das kann schwerwiegende Folgen haben.
Wenn Sie in einen Arbeitsbereich einfahren, besteht die Gefahr, dass der andere Werksverkehr Sie nicht bemerkt oder dass Sie durch ihn geblendet werden. Das kann schwerwiegende Folgen haben.
Um in einen Arbeitsbereich einfahren zu dürfen, benötigen Sie:
Achten Sie bei der Einfahrt auf Folgendes:
Achten Sie bei der Einfahrt in einen stationär abgesperrten Bereich auf Folgendes:
Eine gelbe Rundum-, Blitz- oder Blinkleuchte ist in den folgenden Fällen Pflicht:
Achten Sie bei Fahrten innerhalb des Arbeitsbereichs auf Folgendes:
Eine gelbe Rundum-, Blitz- oder Blinkleuchte darf in den folgenden Fällen nicht geführt werden:
Nur Arbeitsfahrzeuge (Fahrkrane, Walzen, Arbeitsbusse) dürfen bei der Ausführung ihrer Arbeit innerhalb einer Absperrung entgegen der Fahrtrichtung fahren. Unter keinen Umständen darf ein Pkw innerhalb einer Absperrung entgegen der Fahrtrichtung fahren.
Denken Sie daran, das Abblendlicht einzuschalten, wenn Sie bei Dunkelheit einen Arbeitsbereich verlassen!
Achten Sie beim Parken innerhalb der Absperrung auf Folgendes:
Um aus einem Arbeitsbereich ausfahren zu dürfen, benötigen Sie:
Achten Sie bei der Ausfahrt auf Folgendes:
Wenn Sie das Abblendlicht eingeschaltet haben, schalten Sie die Rundumleuchte und den Fahrtrichtungsanzeiger aus.
Wenn auf dem Fahrzeug keine Rundumleuchte befestigt werden kann, beispielsweise bei Fahrzeugen mit Glasdach, müssen Sie für ein anderes Fahrzeug sorgen.
Es ist nämlich Pflicht, bei der Ein- und Ausfahrt mindestens eine Rundumleuchte auf dem Fahrzeugdach mitzuführen.
Eine Rundumleuchte auf der Hutablage reicht nicht aus.
Wenn Sie Fragen haben oder eine sicherheitswidrige Situation bemerken, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten und erstatten Sie Meldung in der GO!App.
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