In diesem Toolboxmeeting befassen wir uns mit der Sicherheit in staubigen Umgebungen. Staub ist ein Oberbegriff für alle Arten von Partikeln, die in der Luft schweben können. Luftverunreinigende Stoffe lassen sich grob in Feststoffe und Gase unterteilen. Bei den Feststoffen werden je nach Größe oder Zusammensetzung der Partikel die folgenden Fraktionen unterschieden:
Auf jeder Baustelle und bei jeder Bauaktivität entsteht Staub.
Unter dem Begriff „Staub“ werden alle in der Luft schwebenden Partikel zusammengefasst. In diesem Zusammenhang ist häufig von „Feinstaub“ die Rede, der oft auch als „PM10“ bezeichnet wird. PM ist die Abkürzung des englischen Begriffs für Feinstaub: Particulate Matter. Die Ziffer 10 bezieht sich auf die maximale Größe der Staubpartikel (in Mikrometern), die noch als PM10 betrachtet werden.
PM10-Feinstaub enthält eine Vielzahl verschiedener Stoffe. Der Hauptbestandteil sind Staubpartikel, die in der Luft aus Schwefeldioxid, Stickoxiden und Ammoniak gebildet werden. Weitere wichtige Bestandteile sind elementarer Kohlenstoff und organische Kohlenstoffverbindungen.
Arten von Feinstaub
Staub kann also Partikel unterschiedlicher Größe enthalten. Die Größe ist ausschlaggebend dafür, wie weit die Partikel nach dem Einatmen in den Körper eindringen können. Die größten Partikel werden in Nase, Mund und Rachen abgefangen, aber die kleinsten können bis in die Lungenbläschen vordringen.
Einatembar und alveolengängig
Staub, der durch Nase oder Mund eingeatmet wird, wird als einatembarer Staub bezeichnet. Wenn der Staub danach bis in die Lungenbläschen vordringen kann, handelt es sich um alveolengängigen Staub.
Für Staub wurden zwei gesetzliche Grenzwerte als zeitlich gewichteter Mittelwert (TWA) in einem Bezugszeitraum von 8 Stunden festgesetzt: 10 mg/m³ für einatembaren und 5 mg/m³ für alveolengängigen Staub. Obwohl diese Grenzwerte im Allgemeinen bis heute Anwendung finden, werden sie von manchen Experten scharf kritisiert. Sie empfehlen einen Grenzwert von 5 mg/m³ für einatembaren Staub und von 1 mg/m³ für alveolengängigen Staub.
Ultrafein
Als Ultrafeinstaub werden Partikel in der Luft bezeichnet, deren Durchmesser unter 100 Nanometer (0,1 Mikrometer) liegt. Der Kontakt mit Ultrafeinstaub geht möglicherweise mit größeren gesundheitlichen Risiken einher als eine Exposition gegenüber alveolengängigem und einatembarem Staub. Die Ultrafeinstaubpartikel sind nämlich so klein, dass der Körper sie weniger schnell beseitigen kann als größere Partikel. Sie bleiben nach dem Einatmen also länger in der Lunge; außerdem können sie von der Lunge aus leichter ins Blut und damit in andere Organe gelangen.
In den Niederlanden gibt es NOCH keine öffentlichen/gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub.
Eine Exposition gegenüber Staub kann führen zu:
Durch Einatmen kann Feinstaub in die Nase, die oberen und unteren Luftwege und in die Lunge gelangen. Je kleiner der Durchmesser, desto tiefer können die Partikel in die Lunge vordringen. PM10 kann beim Einatmen die oberen und PM2,5 die unteren Luftwege erreichen; Ultrafeinstaub kann sogar in die Lungenbläschen eindringen und von dort aus ins Blut übergehen.
Es können auf jeden Fall die folgenden Maßnahmen getroffen werden:
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