06 Bijzondere werkzaamheden
 >  Alleinarbeit
Diskussion > Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber!
  1. Ich habe immer Kontakt mit einem Kollegen oder Vorgesetzten, wenn ich alleine arbeiten muss.
  2. Die Vereinbarungen über Alleinarbeit sind mir bekannt.
  3. Haben Sie Erfahrung mit Alleinarbeit?
  4. Können Sie weitere Maßnahmen nennen, mit denen sich die Risiken der Alleinarbeit reduzieren lassen?
Einführung

In diesem Toolboxmeeting befassen wir uns mit dem Thema „Alleinarbeit“.

Allein zu arbeiten kommt häufiger vor als man vielleicht denkt. Alleinarbeit liegt vor, „wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu Kollegen oder Vorgesetzten, Arbeiten ausführt“. Dann ist es bei Gefahr oder einem Unfall nicht möglich, sich von Kollegen helfen zu lassen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Risiken der Alleinarbeit so weit wie möglich zu senken, damit Zwischenfälle vermieden werden.

Dem Arbeitsschutzgesetz zufolge ist der Arbeitgeber für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz verantwortlich, und das gilt natürlich auch für die Alleinarbeit. In bestimmten Situationen ist Alleinarbeit sogar verboten.

Risiken > Was kann passieren?

Die Arbeitsschutzverordnung verbietet Alleinarbeit:

  • die in einem Raum stattfindet, in der sich eine Elektroanlage für Hochspannung befindet,
  • deren Komponenten nicht oder nicht ausreichend gegen direkte oder indirekte Berührung/Annäherung gesichert sind
  • in geschlossenen Räumen, in denen die Erstickungs-, Betäubungs-, Vergiftungs-, Brand- oder Explosionsgefahr besteht.

Ein Arbeitgeber muss in seiner Risikoermittlung und ‑bewertung auf die Risiken eingehen, denen allein arbeitende Beschäftigte ausgesetzt sind, und geeignete Maßnahmen dagegen treffen.

Die wichtigsten Risiken sind:

  • Absturz
  • spannungsführende Teile
  • bewegliche Teile von Maschinen/Geräten
  • gefährliche Stoffen
  • Arbeiten am oder über dem Wasser
  • Kollisionsgefahr
Maßnahmen > Was ist zu tun?
  • Ein Arbeitgeber muss in seiner Risikoermittlung und ‑bewertung auf die Risiken eingehen, denen allein arbeitende Beschäftigte ausgesetzt sind, und geeignete Maßnahmen dagegen treffen.
  • Es muss ein Unterweisungsprogramm für allein arbeitende Beschäftigte bestehen, in dem auf die individuellen Risiken und die damit verbundenen Maßnahmen eingegangen wird (einschließlich Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen).
  • Auch das Verfahren der Erste-Hilfe-Leistung oder der Selbstrettung muss darin zur Sprache kommen.
  • Wiederholen Sie die Unterweisung regelmäßig.
  • Personen mit relevanten Krankheiten wie Epilepsie sowie Personen, die Arzneimittel einnehmen, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen können, dürfen nicht allein arbeiten. Melden Sie einen eventuellen Arzneimittelgebrauch dem Vorgesetzen.
  • Allein arbeitende Personen müssen sich auch schnell und einfach vor unerwünschten oder aggressiven Besuchern oder unbefugt Anwesenden schützen können.
  • Prüfen Sie zunächst, ob die Alleinarbeit nicht vermieden werden kann.
  • Prüfen Sie im Unternehmen wo, wann und wer allein arbeiten muss.
  • Stellen Sie fest, welchen Gefahren das allein arbeitende Personal ausgesetzt ist.
  • Prüfen Sie, ob die Gefahren durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.
  • Beziehen Sie auch die Ausstattung eventueller Werkstattbusse in die Risikoermittlung und -bewertung ein, beispielsweise Erste-Hilfe-Mittel oder Hilfsmittel für den Auf- oder Abstieg.
  • Erstellen Sie für jeden Teil der Arbeit eine Kontrollliste, die von allein arbeitenden Beschäftigten als Checkliste durchlaufen werden muss (LMRA).
  • Stellen Sie sicher, dass bei den Vorgesetzten im Betrieb immer bekannt ist, wo und wann welche alleinarbeitenden Beschäftigten arbeiten.
  • Lassen Sie die Vorgesetzten stichprobenweise die Sicherheit der allein arbeitenden Mitarbeitenden überwachen.
  • Ändern Sie die Risikoermittlung und -bewertung, wenn die Erfahrung mit den vorstehenden Maßnahmen dazu Anlass gibt.
Maßnahmen > Installieren Sie die Alleinarbeits-App

Auf geenongevallen.nl finden Sie die Alleinarbeits-App („alleen werken app“). Diese App unterstützt Sie dabei, auf möglichst sichere Weise allein arbeiten zu können. Wir arbeiten nicht häufiger allein, als es gegenwärtig notwendig ist. Wenn man aber doch allein arbeiten muss, kann die App in einem Notfallhilfreich sein.

Wer hilft Ihnen, wenn Sie allein arbeiten und es Ihnen plötzlich schlecht wird? Die Alleinarbeits-App kann dann Unterstützung leisten.

Verfahren

Die GO!App, die Sie auf geenongevallen.nl finden, enthält die Kachel „Alleinarbeit“. Wenn Sie diese anklicken, können Sie Ihre Daten eintragen und angeben, wer benachrichtigt werden soll, wenn Sie nicht reagieren. Wenn niemand auf die Alarmmeldung reagiert, wird die Sicherheitsabteilung von Heijmans NV angerufen.

Die App bittet Sie vor Beginn der Arbeiten anzugeben, wie lange Sie allein arbeiten werden. 5 Minuten vor Ablauf dieser Zeit werden Sie noch einmal daran erinnert, dass die Zeit fast verstrichen ist. Wenn Sie dann nicht reagieren, wird die von Ihnen angegebene Nummer angerufen. Dies kann die Nummer eines Kollegen, Vorgesetzten oder einer Person aus dem privaten Bereich sein. Wenn der oder die Betreffende nicht abnimmt, wird die zentrale Sicherheitsabteilung von Heijmans benachrichtigt.


Auf sichere Weise allein arbeiten
Bei Heijmans versuchen wir, die Alleinarbeit so weit wie möglich zu vermeiden. Manchmal ist das angesichts der Umstände aber nicht möglich. Es ist wichtig darüber nachzudenken, was in einem Notfall genau zu tun ist. Die Alleinarbeits-App kann in einem solchen Fall Unterstützung leisten. Damit wir wirklich sicher arbeiten können, sollte die Alleinarbeit so weit wie möglich vermieden werden.
Tipps > Weitere Informationen

Sicherheitswidrige Situationen müssen natürlich in der GO!App gemeldet werden.


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